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   VGH Bayern, 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096   

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https://dejure.org/2020,33369
VGH Bayern, 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096 (https://dejure.org/2020,33369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096 (https://dejure.org/2020,33369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 24 ZB 20.1096 (https://dejure.org/2020,33369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 4 S. 4; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1, § 122 Abs. 2 S. 3, § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 5 S. 4, § 152 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Identifizierung mit der Reichsbürgerbewegung

  • rewis.io

    Widerruf seines Kleinen Waffenscheins - Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    WaffG § 4 Abs. 1 ; WaffG § 10 Abs. 4 S. 4
    Widerruf eines kleinen Waffenscheins aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund der Zugehörigkeit zu den sog. Reichsbürger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind anzunehmen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden können (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und Ablehnung der Verlängerung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096
    Der erkennende Senat hat zuletzt in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 30. Juli 2020 (Az. 24 BV 18.2500), also einer Endentscheidung, ausgesprochen, dass es Personen, die der Reichsbürgerbewegung zuzurechnen sind oder die sich deren ideologisches Gedankengut zu eigen gemacht und die sich später hiervon nicht glaubwürdig distanziert haben, an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit fehle; ein Waffenbesitzer, der durch sein von außen wahrnehmbares Verhalten eine ideologische Nähe zur Reichsbürgerbewegung erkennen lasse und dadurch berechtigte Zweifel an seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wecke, müsse diese Zweifel selbst entkräften.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20

    Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche

    Auch von einer glaubhaften (inhaltlichen) Distanzierung von seinen schriftlichen Äußerungen kann aufgrund seiner Einlassungen keine Rede sein (vgl. Beschl. v. 30.09.2020 - 24 ZB 19.1931 -, juris Rn. 14 u. Beschl. v. 07.10.2020 - 24 ZB 20.1096 -, juris 14), zumal dies eine Einsicht in die Unrichtigkeit der von ihm aufgestellten Thesen voraussetzte (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 23.10.2019, a.a.O., juris Rn. 52).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2021 - 4 MB 16/21

    Einziehung seines Jagdscheines; Aufstellung eines Schildes mit

    Steht dies fest, nimmt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an, dass - der Ideologie der Reichsbürger folgend - die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert sowie die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkannt wird und deshalb eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Fehlverhaltens in Bezug auf Waffen oder Munition prognostiziert werden kann (BayVGH, Beschluss vom 07. Oktober 2020 - 24 ZB 20.1096 -, Rn. 13 m.w.N., juris).
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